Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Mehr erfahren
Pflegeschulungen nach §45 SGB XI
Mehr erfahren
Alltagsbegleitung nach §45a Abs.1
SGB XI
Mehr erfahren
Unsere Philosophie
Bei Halona MuT Tierfreunde e.V. glauben wir fest daran, dass das Wohlbefinden von Mensch und Tier miteinander verbunden ist. Daher bieten wir nicht nur Unterstützung für unsere tierischen Freunde, sondern auch für das Lebewesen, das sich engagiert für deren Wohl einsetzt – den Menschen. Unser Ziel ist es, eine ganzheitliche Gemeinschaft zu schaffen, in der sich Mensch & Tier gleichermaßen unterstützt und umsorgt fühlen.
Mehr über unseren Verein erfahren
Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI
Der (verpflichtende) Beratungseinsatz nach §37.3 wird oft auch als „Beratungseinsatz“, „Beratungsbesuch“ oder „Pflichtberatung“ bezeichnet.
Die Pflege eines pflegenden Angehörigen wird oft unterschätzt. Wissen über Pflegetechniken und Möglichkeiten zur Entlastung sind hierbei notwendig. Deshalb ist eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vom Gesetzgeber vorgesehen. Pflegebedürftige, die zuhause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen demnach nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. Der Beratungsbesuch ist ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 wird von den Pflegekassen vorgeschrieben und finanziert.
Pflegegrad & Intervall der Beratung
PG 1: freiwilliger Einsatz
PG 2 & 3: halbjährliche Beratung
PG 4 & 5: vierteljährliche Beratung
Inhalt des Beratungseinsatzes:
- Überblick der vorhandenen Hilfsmittel ggf. weitere Empfehlung & Beratung
- Infos über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten
- Beratung zu der individuellen Pflegesituation
- Bei Veränderung des Pflegezustandes, Antrag auf Verschlimmerung bei der Pflegekasse stellen. Hilfestellungen bei Anträgen bei Verschlimmerung
- Infos zur Verbesserung/Anpassung des Wohnumfeldes
- Beratungen bzgl. prophylaktischer Maßnahmen
Der Beratungsbesuch findet in der Regel in der eigenen Häuslichkeit statt.
Pflegeschulungen nach §45 SGB XI
(zusätzlicher Einzeltermin oder in Kombination mit Beratungseinsatz möglich)
Um die häusliche Pflege zu unterstützen, bieten examinierte Pflegefachkräfte nach § 45 SGB XI Pflegeschulungen an, in denen pflegende Angehörige der Pflege geschult werden. Das telefonische Erstgespräch ist für Sie kostenlos!
Pflegebedürftigkeit stellt nicht nur eine emotionale Herausforderung dar, sondern erfordert auch fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Die Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI sind ein entscheidender Baustein, um pflegende Angehörige in dieser anspruchsvollen Aufgabe zu unterstützen.
Rechtliche Grundlage und Zielsetzung: Gemäß § 45 SGB XI haben Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, Anspruch auf Schulungen. Diese Schulungen dienen dazu, pflegende Angehörige in ihren Kompetenzen zu stärken und ihnen das nötige Wissen zu vermitteln, um die Pflegebedürftigen adäquat zu versorgen.
Inhalte der Pflegeschulungen: Die Schulungen decken eine breite Palette von Themen ab, darunter:
- Pflegepraktiken: Vermittlung von Pflegetechniken, die den täglichen Umgang mit pflegebedürftigen Personen erleichtern.
- Krankheitsbilder: Verständnis für häufige Erkrankungen im Alter und den Umgang mit diesen.
- Entlastungsmöglichkeiten: Tipps und Strategien zur Selbstpflege und zur Vermeidung von Überlastung.
- Kommunikation: Effektive Kommunikationstechniken im Umgang mit Pflegebedürftigen und dem pflegerischen Team.
- Rechtliche Aspekte: Informationen über die Rechte und Ansprüche von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen.
Die Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI sind somit eine wertvolle Ressource, um die Qualität der Pflege zu erhöhen und das Wohlbefinden der Pflegenden und Pflegebedürftigen gleichermaßen zu fördern.
Alltagsbegleitung nach §45a Abs.1 SGB XI
Was macht ein Alltagsbegleiter?
Alltagsbegleiter sind darauf spezialisiert, pflegebedürftige Menschen stundenweise in ihrem häuslichen Umfeld zu begleiten und zu beschäftigen. Dabei stehen nicht pflegerische Aufgaben im Vordergrund, sondern vielmehr die Unterstützung bei der Gestaltung und Bewältigung des Alltags. Zu den angebotenen Aktivitäten zählen unter anderem Gespräche, gemeinsame Spaziergänge, Spiele sowie die Begleitung zu Seniorengruppen. Bei uns gehört auch die tiergestützte Therapie zu den vielfältigen Möglichkeiten der Alltagsbegleitung.
Die Kosten für diese wertvolle Form der Unterstützung übernimmt die Pflegekasse in voller Höhe, und zwar im Rahmen der Verhinderungspflege oder der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Alltagsbegleiter tragen somit dazu bei, dass pflegebedürftige Menschen nicht nur pflegerisch versorgt, sondern auch in ihrem Alltag aktiv begleitet und gefördert werden.